Beratungseinsatz gem. §37.3 SGBXI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden, sind regelmäßige Beratungseinsätze verpflichtend.

Wir führen diese Beratungsbesuche zuverlässig, kompetent und individuell durch – bei Ihnen vor Ort.
Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Pflegende zu unterstützen und Hilfestellung im Alltag zu geben.

Die Kosten hierfür werden komplett durch Ihre Pflegeversicherung übernommen.

Fristen:

Pflegegrad 1 : Freiwillig möglich
Pflegegrad 2-5 : Halbjährlich verpflichtend

Für Pflegegrad 4 und 5 waren die Beratungseinsätze bis zum 31.12.2025 quartalseise verpflichtend. Mit der Änderung zum 01.01.2026, bleiben diese dennoch quartalsweise freiwillig - Vorteilhaft für eine umfassende und hilfreiche Beratung zu jedem Zeitpunkt!

Vereinbaren Sie bei Fälligkeit gerne mit uns Ihren nächsten Beratungseinsatz um Ihr Pflegegeld weiterhin zu erhalten. Bei der darauffolgenden Fälligkeit kommen wir direkt auf Sie zu!